Arbeitsrecht Chemnitz - In einigen Privathaushalten werden Pflegekräfte zur Betreuung von Pflegebedürftigen eingesetzt. Meist wohnen Sie im selben Haus. Gilt
deswegen bereits eine 24 h Arbeitszeit als vereinbart?
Hinsichtlich der Arbeitszeit geht die Bundesregierung in einer Antwort
(Drucksache 17/8373)auf eine Anfrage aus dem Parlament davon aus, dass das Arbeitszeit... mehr
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