Rechtsanwalt Arbeitsrecht Berlin Blog - Ab dem 1. Januar 2015 treten die Neuerungen über die Familienpflegezeit in Kraft. Neu ist hier die Finanzierung der “Auszeit” für den Arbeitgeber entweder durch Lohnersatzleistungen durch die Pflegekassen oder durch die Möglichkeit der Aufnahme eines zinslosen Darlehens. Das Ziel des Gesetzes ergibt aus § 1 des FPfZG Durch die Einführung der Familienpflegezeit werden die Mög ...mehr
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