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Öfffentlicher Dienst: Bezahlte Freistellung zur Pflege erkrankter Kinder

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Rechtslupe - § 29 Abs. 1 Satz 1 Buchst. e Doppelbuchst. bb TVöD begrenzt den Anspruch nicht gesetzlich krankenversicherter Beschäftigter auf bezahlte Freistellung bei schwerer Erkrankung mehrerer Kinder unter zwölf Jahren im selben Kalenderjahr nicht auf höchstens vier Arbeitstage. Es gilt nur die Gesamtbelastungsobergrenze von fünf Arbeitstagen im Kalenderjahr gemäß § 29 Abs. 1 Satz 3 TVöD. mehr

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