Erbrechtsblog -
Mit einem Ehe-und Erbvertrag kann der Ehepartner optimal abgesichert werden. Die Kinder haben dazu nichts zu sagen, denn ihr
Pflichtteilsrecht wird dadurch nicht verletzt.
Der Wunsch, den Ehepartner im eigenen Todesfall bestmöglich abzusichern, ist edel. Bleibt es aber beim blossen Wunsch, könnte im
Todesfall unter Umständen genau das ... mehr
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