Andere Ansicht -
Der Mandant ist Sozialhilfeemfpänger nach dem SGB XII und pflegebedürftig. Das verursacht natürlich Kosten für den Leistungsträger. Der
Medizinische Dienst der Krankenkasse (MDK) sieht eine Pflegestufe 1 zwar nicht gegeben, stellt jedoch eine “erhebliche Einschränkung der
Alltagskompetenz” auf Dauer fest. Nach langem hin und her ergeht n... mehr
↧